Eine Solaranlage auf dem Einfamilienhaus ist längst Alltag. Auf dem Mehrfamilienhaus sieht die Sache komplizierter aus, dabei ist das Grundprinzip dasselbe: Strom, der auf dem Dach erzeugt wird, muss nicht zwingend ins öffentliche Netz fließen. Er kann direkt an die Mieter im Gebäude geliefert werden. Dieses Konstrukt heißt Mieterstrom, und es lohnt sich, genauer hinzuschauen.
Was Mieterstrom eigentlich bedeutet
Beim Mieterstrommodell betreibt der Vermieter oder ein Dienstleister eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohngebäudes. Der erzeugte Strom wird vorrangig an die Bewohner des Hauses verkauft, ohne dass er dabei das öffentliche Netz verlässt. Dieser direkte Weg macht den Unterschied: Weil keine Netznutzungsentgelte für den gelieferten Strom anfallen, kann der Mieterstromtarif günstiger sein als der übliche Grundversorger-Tarif.
Wichtig zu verstehen: Die Mieter beziehen nicht einfach kostenlosen Strom. Sie schließen mit dem Anbieter, also dem Vermieter oder einem beauftragten Stromlieferanten, einen separaten Mieterstromvertrag ab. Dieser Vertrag ist vollständig unabhängig vom Mietvertrag. Kein Mieter kann zur Abnahme von Mieterstrom gezwungen werden, das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch eindeutig vor.
Der Mieterstromzuschlag: Was der Staat dazugibt
Seit 2017 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Vermieter, die ihren Mietern Solarstrom direkt liefern, erhalten zusätzlich zur eingesparten Einspeisevergütung einen Zuschlag auf jede direkt gelieferte Kilowattstunde. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Anlagengröße und wird regelmäßig angepasst.
Für Anlagen bis 10 Kilowatt peak lag der Zuschlag Anfang 2025 bei rund 2,37 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt peak waren es etwa 1,98 Cent, für den Bereich bis 100 Kilowatt peak noch 1,46 Cent. Diese Staffelung soll auch kleinere Wohngebäude wirtschaftlich attraktiv halten. Wer also ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten hat und eine 30-kWp-Anlage installiert, bekommt für jede an Mieter direkt gelieferte Kilowattstunde den entsprechenden Zuschlag ausgezahlt, zusätzlich zum vereinbarten Mieterstromtarif.
Rechenbeispiel: Haus mit zehn Wohnungen
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus in Leipzig, Baujahr 1990, zehn Wohneinheiten, Südausrichtung des Daches. Auf rund 120 Quadratmetern lässt sich eine Anlage mit etwa 25 kWp installieren. Bei einem Jahresertrag von ungefähr 950 Kilowattstunden pro Kilowatt peak erzeugt die Anlage rund 23.750 Kilowattstunden im Jahr.
Nehmen wir an, die zehn Haushalte verbrauchen zusammen 25.000 Kilowattstunden im Jahr. Dann könnten rechnerisch bis zu 95 Prozent des erzeugten Stroms direkt im Haus genutzt werden, sofern die zeitliche Lastverteilung passt. In der Praxis liegt der tatsächliche Eigenverbrauchsanteil ohne Speicher häufig zwischen 30 und 50 Prozent, weil tagsüber viele Mieter nicht zuhause sind. Dennoch lässt sich ein nennenswerter Teil des Stroms lokal verbrauchen, was sowohl Vermieter als auch Mieter finanziell entlastet.
Für eine fundierte Planung solcher Projekte lohnt sich ein Blick auf spezialisierte Informationsquellen: Das Solaranlage.blog bietet praxisnahe Berechnungsbeispiele und erklärt technische Zusammenhänge verständlich. Wer die Zahlen selbst durchrechnen möchte, findet dort einen guten Ausgangspunkt.
Pflichten und Aufwand für Vermieter
Mieterstrom klingt attraktiv, bringt aber auch Pflichten mit sich. Wer als Vermieter selbst als Stromlieferant auftritt, gilt rechtlich als Energieversorger. Das hat Konsequenzen:
- Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur
- Abschluss individueller Mieterstromverträge mit den teilnehmenden Mietern
- Transparente Abrechnung, getrennt von der Betriebskostenabrechnung
- Sicherstellung der Vollversorgung, wenn die Solaranlage nicht genug liefert (Reststrom aus dem Netz)
- Einhaltung der Preisdeckelung: Der Mieterstromtarif darf nicht mehr als 90 Prozent des lokalen Grundversorger-Grundtarifs betragen
Viele Eigentümer scheuen diesen Aufwand zu Recht. Die praktikable Alternative ist die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Mieterstrom-Dienstleister. Diese Unternehmen übernehmen die gesamte kaufmännische Abwicklung, von der Vertragsgestaltung bis zur Abrechnung, und zahlen dem Vermieter eine Pachtgebühr oder Beteiligung. Der Vermieter bleibt Eigentümer der Anlage, die operative Last liegt beim Dienstleister.
Balkonkraftwerk versus vollwertige Dachanlage
In der öffentlichen Diskussion werden Balkonkraftwerke und Mieterstromanlagen manchmal in einem Atemzug genannt. Das ist irreführend. Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Spitzenleistung speist den erzeugten Strom direkt in die Wohnung des jeweiligen Mieters ein und unterliegt ganz anderen Regeln. Es handelt sich um eine Steckersolaranlage für den Eigengebrauch, nicht um ein Mieterstrommodell im Rechtssinne.
Die vollwertige Dachanlage auf dem Mehrfamilienhaus ist eine andere Kategorie, sowohl in der Leistung als auch in der rechtlichen Struktur. Beide Konzepte schließen sich nicht aus, aber sie sollten nicht verwechselt werden.
Lohnt sich der Einstieg 2026 noch?
Die Einspeisevergütung ist in den vergangenen Jahren gesunken, das stimmt. Gleichzeitig sind die Installationskosten für Solaranlagen deutlich gefallen. Eine fertig installierte Anlage mit 25 kWp kostete Anfang 2025 im Schnitt zwischen 30.000 und 40.000 Euro, abhängig von Dachbeschaffenheit, Region und Installateur. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 40 Prozent und einem Mieterstromtarif von 25 Cent pro Kilowattstunde (gegenüber 35 Cent im Grundversorger-Tarif) lassen sich jährliche Erträge kalkulieren, die eine Amortisation innerhalb von zwölf bis sechzehn Jahren realistisch machen.
Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt: Vermieter, die Mieterstrom anbieten, heben sich auf dem zunehmend umkämpften Wohnungsmarkt ab. Für viele Mieter ist ein günstigerer Stromtarif ein konkretes, greifbares Argument bei der Wohnungswahl. Das Mieterstrommodell ist damit nicht nur Energiepolitik, sondern auch ein handfestes Vermietungsargument, das sich in Leerstandsquoten und Mieterzufriedenheit niederschlägt.
Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und das Thema bislang aufgeschoben hat, sollte die aktuelle Förder- und Preissituation neu bewerten. Die Grundvoraussetzungen, also Gesetzgebung, Technik und Wirtschaftlichkeit, sind besser als ihr Ruf.